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immodienstleister.de : Sparen bei Versicherungen
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Erklärung zur Bauwesenversicherung
Nach der VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) besteht eine Gefahrenteilung auf der Baustelle zwischen Bauunternehmer und Bauherrn. Entstandene Schäden am entstehenden Bauwerk gehen damit auch zu Lasten des Bauherren. Drückt ein orkanartiger Sturm (höhere Gewalt) eine gerade gesetzte Giebelwand ein oder trägt ein Dach ab, geht das unnötig ins Geld. Die Bauwesenversicherung ist deshalb unverzichtbar, denn Sie nimmt dem Bauherren das Risiko vor Schäden durch höhere Gewalt oder durch Schäden, die von unbekannten Dritten verursacht werden.Ruinieren Kinder den frisch aufgetragenen Estrich, indem sie darauf herumtrampeln, sind u.U. weder haftbar zu machen - trotz anders lautender Hinweisschilder auf der Baustelle - noch muß das der Handwerker kostenlos neu machen. Ratsam ist, in die Bauwesenversicherung auch das Diebstahlsrisiko mit einzubauen, denn auf Baustellen wird gestohlen was das Zeug hält. Über Nacht werden die Heizungen wieder abmontiert oder ganze Badezimmereinrichtungen kommen abhanden. TIPP: Als Bauherr haben Sie die Möglichkeit, die Prämie der Bauwesenversicherung auf die einzelnen Unternehmer, die auf Ihrer Baustelle tätig sind, umzulegen, wenn dies zuvor in der Ausschreibung vereinbart war. Bei Fertighäusern sollte die Frage der Bauwesenversicherung vor Auftragserteilung abgeklärt werden.

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