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Erklärung zur Bauherrenhaftpflicht-Versicherung




Wozu braucht man eine Bauherren-Haftpflichtversicherung? Als Bauherr ist man - auch wenn man für die am Bau durchzuführenden Arbeiten sachverständige Personen (Architekt, Bauunternehmer, Bauhandwerker) beauftragt hat - , nicht von der eigenen Sorgfaltspflicht befreit.

Als Bauherr kann man haften - wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht - wegen Verletzung der Überwachungspflicht oder - aufgrund eines Verschuldens bei der Auswahl der am Bau Beteiligten.

Einige Beispiele: Die Verkehrssicherungspflicht des Bauherrn ist schuldhaft verletzt, wenn die Kellerschächte des kurz vor Vollendung stehenden Neubaus noch nicht abgedeckt sind, ein Kind hineinfällt und sich verletzt.

Der Bauherr muß sich persönlich um die Baustelle kümmern, d.h. er hat sich häufig vor Ort über den Zustand der Baustelle zu informieren. Besucht er die Baustelle lange Zeit nicht, so verstößt er gegen seine Überwachungspflicht. Entgeht ihm dadurch ein gefahrenreicher Zustand, so hat dies seine Haftung zur Folge.

Wird für eine spezielle Umbaumaßnahme am Haus nicht eine hierauf spezialisierte Fachfirma, sondern eine "Allerweltsfirma" beauftragt, die bei der Ausführung der Maßnahme einen Schaden verursacht, so kann der Bauherr unter dem Gesichtspunkt eines Auswahlverschuldens zur Haftung verurteilt werden.

Natürlich ist der Bauherr nicht immer der einzige am Schaden Beteiligte, der haftet und zum Schadenersatz herangezogen werden kann. Die beauftragten sachverständigen Personen sind ebenfalls verantwortlich. Jedoch: bei mehreren Verantwortlichen haftet jeder (auch wenn die Schuld des Bauherrn z.B. nur 15 Prozent beträgt) für den gesamten Schaden in voller Höhe.

Ein weiteres, wichtiges Argument für die Bauherren-Haftpflichtversicherung: Die Bauherren-Haftpflichtversicherung gewährt Rechtsschutz, d.h. unberechtigte Schadenersatzansprüche werden abgewehrt. Eventuelle Anwalts-, Sachverständigen- und Prozeßkosten trägt die Versicherung.














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