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Checkliste für den Privatumzug
1)Denken Sie daran, dass Gas, Elektrizität, Rundfunk, Fernsehen, Fernsprecherund Zeitungen um- oder abgemeldet werden müssen. Lassen Sie die Zählerstände zum geeigneten Zeitpunkt ablesen oder machen Sie es selbst in Verbindung mit einer entsprechenden Vereinbarung mit Ihrem Vermieter. 2)Teilen Sie die Änderung Ihrer Adresse der Post, Ihrer Bank, Ihren Versicherungen, Ihren Lieferanten und all denjenigen mit, mit denen Verträge bestehen. Auch Ihre Bekannten wollen wissen wo Sie jetzt wohnen. 3)Der eventuell notwendigen Umschulung Ihrer schulpflichtigen Kinder sollten Sie besondere Aufmerksamkeit schenken. Sie könnten sich vielleicht schon frühzeitig die neue Schule ansehen und sich einmal mit dem Rektor unterhalten. 4)Fertigen Sie sich einen Plan Ihrer neuen Wohnung an. So ist es unseren Mitarbeitern möglich, beim Umzug die Möbel sofort an die von Ihnen gewünschte Stelle zu setzen. 5)Nehmen Sie sich Zeit für die Durchsicht Ihres Hausstandes, und sortieren Sie gründlich aus, bevor Sie einpacken. Das spart Umzugskosten. 6)Lassen Sie Fernsehapparate, Waschmaschinen, Kühlschränke und Radio- 7)Für Schäden die durch mitgenommene feuergefährliche, ätzende, explosive, 8)Prüfen Sie frühzeitig, welche Lampen Sie in Ihre neue Wohnung mitnehmen 9)Disponieren Sie rechtzeitig die notwendigen Handwerker wie Maler, Tapezierer, Installateure, Elektro-, Radio- und Fernsehmechaniker sowohl zum Abbau Ihrer Geräte in der alten Wohnung als auch für den Anschluss in der neuen Wohnung. Diese Arbeiten gehören nicht zu den üblichen Leistungen unseres Mitarbeiter. Fragen Sie bei uns an, wir helfen Ihnen gerne bei der Handwerkervermittlung. 10)Ihr Vermieter will die von Ihnen gekündigte Wohnung natürlich wieder vermieten. Sie müssen deshalb die Wohnung entweder zu den im Vertrag festgesetzten oder zu den ortsüblichen Tageszeiten besichtigen lassen. Ortsüblich ist eine Besichtigung täglich, mit Ausnahme von Samstag und Sonntag, von 10.00 bis 12.00 Uhr und von 15.00 bis 17.00 Uhr. Der Vermieter hat das Recht dabei zu sein. 11)Die alten Wohnräume sind meist besenrein zu übergeben. Boden und Keller 12)Sämtliche Haus- und Wohnungsschlüssel der alten Wohnung müssen an den 13)Lassen Sie im eigenen Interesse Glas, Porzellan und ähnliche empfindliche Gegenstände durch unsere Mitarbeiter verpacken, denn die Behandlung dieser Dinge erfordert besondere Erfahrung und Umsicht, über die unsere geschulten Leute verfügen. Die Haftung für den Inhalt, der nicht durch unser Mitarbeiter ein- oder ausgepackten Behälter, ist nach den Beförderungsbedingungen ausgeschlossen. 14)Machen Sie uns auf wertvolle Kunstgegenstände und sonstige Kostbarkeiten 15)Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Transportversicherung, die wir Ihnen gerne vermitteln, Diese deckt Risiken ab, für die wir aufgrund der Beförderungsbedingungen nicht oder nur eingeschränkt haften. Schäden am Umzugsgut oder Verluste müssen unverzüglich nach Ablieferung in der neuen Wohnung, zweckmäßigerweise unter Hinzuziehung einer verantwortlichen Person unserer Firma, festgestellt und schriftlich festgehalten werden. 16)Es empfiehlt sich, das Umzugsgut in der neuen Wohnung sofort abzunehmen, 17)Trennen Sie sich rechtzeitig von überzähligen Möbelstücken, die Sie nicht in die neue Wohnung mitnehmen wollen. Mobiliar, welches Sie vorübergehend in der neuen Wohnung nicht aufstellen können, lagern wir gerne ein. Der Empfang der Güter wird Ihnen auf einem Lagerempfangsschein bestätigt. Bei uns liegen Lagerbedingungen zugrunde, die Haftungsbeschränkungen enthalten. Lesen Sie sich die Lagerbedingungen und den Lagerschein genau durch. 18)Umzugsarbeit kostet Energie und Schweiß. Unsere Mitarbeiter freuen sich 19)Klare schriftliche Vereinbarungen, für die es Vordrucke gibt, offene Erörterungen aller bestehenden oder entstehenden Unstimmigkeiten, vermeiden spätere Auseinandersetzungen und Ärger.
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